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   BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99   

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BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99 (https://dejure.org/2000,10491)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2000 - 7 B 173.99 (https://dejure.org/2000,10491)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 7 B 173.99 (https://dejure.org/2000,10491)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Dasselbe gilt für die Billigung der von den Ländern der sowjetischen Besatzungszone erlassenen Vorschriften über die Bodenreform im SMAD-Befehl Nr. 110 vom 22. Oktober 1945 (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 [114]; BVerwGE 99, 268 [271 f.]).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Dasselbe gilt für die Billigung der von den Ländern der sowjetischen Besatzungszone erlassenen Vorschriften über die Bodenreform im SMAD-Befehl Nr. 110 vom 22. Oktober 1945 (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 [114]; BVerwGE 99, 268 [271 f.]).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Der beschließende Senat hat zu der vom Kläger angesprochenen Problematik wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, daß Enteignungen, die nach dem 7. Oktober 1949 von deutschen Stellen auf besatzungshoheitlicher Grundlage vorgenommen wurden, dann dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG unterfallen, wenn sie ausnahmsweise objektiv weiterhin der Verantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen sind; entscheidend ist, ob Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 101, 201 [204]; 101, 273 [275 f.]; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Der beschließende Senat hat zu der vom Kläger angesprochenen Problematik wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, daß Enteignungen, die nach dem 7. Oktober 1949 von deutschen Stellen auf besatzungshoheitlicher Grundlage vorgenommen wurden, dann dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG unterfallen, wenn sie ausnahmsweise objektiv weiterhin der Verantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen sind; entscheidend ist, ob Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 101, 201 [204]; 101, 273 [275 f.]; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Diese Billigung besagt lediglich, daß die Durchführung der Bodenreform dem generellen Willen der Besatzungsmacht entsprach, und belegt damit den besatzungshoheitlichen Charakter der Bodenreformenteignungen, nicht hingegen einen die Gründung der DDR überdauernden konkreten Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der weitergehende Feststellungen erfordert (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90; Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 -).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Der beschließende Senat hat zu der vom Kläger angesprochenen Problematik wiederholt Stellung genommen und ausgeführt, daß Enteignungen, die nach dem 7. Oktober 1949 von deutschen Stellen auf besatzungshoheitlicher Grundlage vorgenommen wurden, dann dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG unterfallen, wenn sie ausnahmsweise objektiv weiterhin der Verantwortung der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen sind; entscheidend ist, ob Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 101, 201 [204]; 101, 273 [275 f.]; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Sollte zwischen dem Kläger und den Beigeladenen Streit über die Höhe des erzielten Erlöses entstehen, müßte dieser Streit vor dem Zivilgericht ausgetragen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 437 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR,

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Diese Billigung besagt lediglich, daß die Durchführung der Bodenreform dem generellen Willen der Besatzungsmacht entsprach, und belegt damit den besatzungshoheitlichen Charakter der Bodenreformenteignungen, nicht hingegen einen die Gründung der DDR überdauernden konkreten Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der weitergehende Feststellungen erfordert (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90; Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 -).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Klägers und des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1995 - BVerwG 7 B 223.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 12) angenommen, daß die Reprivatisierung nach dem Unternehmensgesetz zu ihrer Wirksamkeit einer behördlichen Reprivatisierungsentscheidung bedurfte, die vom Rat des Bezirks zu treffen war.
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    Denn das Bundesamt hat in seinem Bescheid vom 4. September 2014 im Rahmen seiner Zuständigkeit (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173/99, juris Rn. 5 für § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; VIZ 2003, 72 für Verpflichtung nach § 16 InVorG; VG Berlin, Urteil vom 13. August 2004 - 31 A 383.01, juris Rn. 33 ff.; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG [November 2015], § 3 Rn. 353a) das Bestehen des Anspruchs der Klägerin gegen die Beklagte auf anteilige Auskehr des Veräußerungserlöses festgestellt.
  • BVerwG, 03.03.2003 - 7 B 13.03

    Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks - Anspruch auf ein

    Der Kläger hält dem entgegen, eine solche Verfahrensrüge habe er seinerzeit in dem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG 7 B 173.99) erhoben.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren BVerwG 7 B 173.99 enthält eine solche Rüge nicht.

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Entsteht - wie vorliegend - Streit über die Frage der Höhe des Veräußerungserlöses, so ist dieser, anders als etwa nach § 8 Abs. 4 S. 2 des Vermögenszuordnungsgesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juli 2006 - BVerwG 3 C 31.05 - juris, Rn. 16 ff.), vor den Zivilgerichten auszutragen (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2000 - BVerwG 7 B 173.99 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - juris).
  • BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 73.09

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge i.R.e. revisionsrechtlichen Beschwer bzgl.

    Damit ist nur eine Regelung zum Grunde und nicht zugleich zur Höhe des Anspruchs getroffen (vgl. Beschluss vom 18. Februar 2000 BVerwG 7 B 173.99 RÜ BARoV 2000, Nr. 7, 37 f.).
  • VG Meiningen, 09.12.2008 - 2 K 828/01

    Rückübertragungsrecht; Untergang des Rückübertragungsanspruches bei vorheriger

    Ein eventueller Streit über die Höhe des erzielten Veräußerungserlöses muss vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden (BVerwG, B.v. 18.02.2000 - Az.: 7 B 173/99, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08

    Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung

    Dasselbe gilt für die Frage, ob und inwieweit der Verfügungsberechtigte gegen den Anspruch des Berechtigten auf Erlösauskehr mit eigenen Ansprüchen auf Aufwendungs- oder Verwendungsersatz aufrechnen darf (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173.99 -, juris Rdnr. 5 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129.98 - BGHZ 142, 221; bestätigt durch Urteil vom 8. Mai 2002 - V ZB 32.01 - BGHZ 151, 24).
  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00

    Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Durch Beschluss vom 18.02.2000, Az.: 7 B 173.99, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
    Ein Streit über die Höhe des erzielten Erlöses hätte vor dem Zivilgericht ausgetragen werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - BVerwG 7 B 173.99 -, RÜ BARoV 2000, Nr. 7, 37= juris Rn. 5, im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 129/98 -, BGHZ 142, 221= juris Rn. 9).
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